Preise und Abrechnung

KOSTENERSTATTUNG DURCH GESETZLICHE KRANKENKASSEN

Seit 2012 erstatten immer mehr gesetzliche Krankenkassen teilweise die Kosten für Osteopathiebehandlungen. Zurzeit beteiligen sich daran bereits mehr als 100 Kassen für gesetzlich Versicherte.
Vorrausetzung hierfür ist in den meisten Fällen eine Mitgliedschaft des Osteopathen in einem der führenden Osteopathieverbände, sowie eine Privatverordnung vom Arzt.

Durch unsere erfolgreich abgeschlossene fünfjährige Ausbildung sind wir Mitglied im VOD (Verband der Osteopathen Deutschland) und erfüllen damit die Voraussetzung zur möglichen Kostenerstattung.
Bitte informieren Sie sich hierfür direkt bei Ihrer Krankenkasse.
Als Hilfestellung finden Sie unter folgendem Link eine Auflistung aller Krankenkassen, welche die Osteopathie bezuschussen.
http://www.osteopathie.de/service-krankenkassenliste

KOSTENERSTATTUNG BEI PRIVATVERSICHERTEN

Je nach individuellem Vertrag werden in der Regel die Kosten der Behandlung teilweise oder vollständig übernommen. Bitte informieren Sie sich hierfür direkt bei Ihrer Krankenkasse.